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Datum : 12.05.2014

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BPOLD-B: Richter ordnet zwangsweise Vorführung an

Meldung : Berlin (ots) - Einem 21-jährigen Berliner verging heute Morgen das Lachen, als er durch Bundespolizisten zwangsweise dem Richter vorgeführt wurde. Die Beamten überprüften den Kreuzberger gegen 08:40 Uhr auf dem Berliner Hauptbahnhof. Dabei wies sich der Mann mit einer Ladung für das Landgericht Berlin aus. Dort sollte er bereits seit 10 Minuten vorstellig gewesen sein. Der Mann selbst fand seine Verspätung und den Umstand, dass das Gericht auf ihn wartete anscheinend nicht so schlimm. Das sah der vorsitzende Richter jedoch ganz anders und ordnete umgehend die zwangsweise Vorführung des Angeklagten an. Üblicherweise führt das unentschuldigte Fernbleiben von einer Gerichtsverhandlung immerhin zum Erlass eines Haftbefehls. In der Verhandlung wird über mehrere Straftaten aus 2011 entschieden. Der Angeklagte soll unter anderem auch Polizeibeamte bedroht und beleidigt haben. OTS: Bundespolizeidirektion Berlin newsroom: http://www.polizeipresse.de/pm/70238 newsroom via RSS: http://www.polizeipresse.de/rss/dienststelle_70238.rss2 Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Berlin - Pressestelle - Schnellerstraße 139 A/ 140 12439 Berlin Telefon: 030 91144 4050 Mobil: 0171 7617149 Fax: 030 91144-4049 E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de

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