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Datum : 13.05.2014

Titel :
DGAP-PVR: Korrektur der Veröffentlichung vom 09.05.2014, 14:31 Uhr MEZ - Greiffenberger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Meldung : Greiffenberger AG 13.05.2014 09:38 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG einer Korrekturmitteilung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG 1. Die Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, Deutschland, hat uns am 13.05.2014 in einer Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG vom 09.05.2014 mitgeteilt, dass diese am 05.05.2014 durch Zusammenrechnung von Stimmrechten, die diese aufgrund Finanzinstrumente oder sonstigen Instrumenten einseitig erwerben kann und aus Stimmrechten nach §§ 21, 22 WpHG die Schwellen von 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% unterschritten hätte und zu diesem Tag insgesamt 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) halten würde. Hiervon beträgt der aufgrund von unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Finanzinstrumenten oder sonstigen Instrumenten nach § 25 Abs. 1 WpHG beziehbare Stimmrechtsanteil 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten). Der Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG beträgt 50,70% (das entspricht 2.699.020 Stimmrechten). Am 05.05.2014 wurde der Rückgewähranspruch der Greiffenberger Holding GmbH aus einem Wertpapierdarlehensvertrag mit der Baader Bank AG erfüllt, dieses Finanzinstrument oder sonstiges Instrument nach § 25 Abs. 1 WpHG ist zu diesem Zeitpunkt also erloschen. 2. Herr Heinz Greiffenberger, Deutschland, hat uns am 13.05.2014 in einer Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG vom 09.05.2014 mitgeteilt, dass er am 05.05.2014 durch Zusammenrechnung von Stimmrechten, die er aufgrund Finanzinstrumente oder sonstigen Instrumenten einseitig erwerben kann und aus Stimmrechten nach §§ 21, 22 WpHG die Schwellen von 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% unterschritten hätte und zu diesem Tag insgesamt 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) halten würde. Hiervon beträgt sein aufgrund von unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Finanzinstrumenten oder sonstigen Instrumenten nach § 25 Abs. 1 WpHG beziehbarer Stimmrechtsanteil 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten). Der Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG beträgt 50,89% (das entspricht 2.709.020 Stimmrechten). Am 05.05.2014 wurde der Rückgewähranspruch der Greiffenberger Holding GmbH, seinem Tochterunternehmen nach § 22 Abs. 3 WpHG, aus einem Wertpapierdarlehensvertrag mit der Baader Bank AG erfüllt, dieses Finanzinstrument oder sonstiges Instrument nach § 25 Abs. 1 WpHG ist zu diesem Zeitpunkt also erloschen. --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Greiffenberger AG Friedenfelser Straße 24 95615 Marktredwitz Deutschland Internet: www.greiffenberger.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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