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Datum : 09.05.2014

Titel :
DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Meldung : Wirecard AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 09.05.2014 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Wirecard AG Aschheim ISIN: DE0007472060 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 18. Juni 2014, um 10.00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben für das Geschäftsjahr 2013 Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Gewinns des Geschäftsjahres 2013 Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 sollen EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von EUR 54.338.289,52 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages von EUR 14.818.870,32. b) Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 39.519.419,20 auf neue Rechnung. 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt. 6 Neuwahl zum Aufsichtsrat Die bisherige Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Alfons W. Henseler endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2014. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor: Herrn Alfons W. Henseler, Königstein/Taunus Freiberuflicher Unternehmensberater für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu wählen, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Herr Alfons W. Henseler ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. Wirecard Bank AG, Aschheim, Deutschland Diamos AG, Sulzbach, Deutschland Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK Abgesehen davon, dass Herr Alfons Henseler bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie der Wirecard Bank AG ist, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Henseler einerseits und den Gesellschaften des Wirecard-Konzerns, den Organen der Wirecard AG oder einem wesentlich an der Wirecard AG beteiligten Aktionär andererseits. ************** Weitere Angaben zur Einberufung Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 123.490.586 auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien). Alle ausgegebenen Aktien gewähren eine Stimme. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 11. Juni 2014 (24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) unter der nachstehenden Adresse Wirecard AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber unter dieser Adresse den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also zu Beginn des 28. Mai 2014 ('Nachweisstichtag') um 0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können, es sei denn sie wären entsprechend vom Veräußerer bevollmächtigt. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt; sie können auch die Erwerber ihrer Aktien zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen. Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Die Bevollmächtigung kann auch noch nach der Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Vollmachtgebers bei der Hauptversammlung erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG genannte Institution oder Person bevollmächtigt werden soll, ist es möglich, dass die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Sollte ein Aktionär ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG genannten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, so ist dringend anzuraten, sich mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen. Als elektronischen Weg für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht bietet die Gesellschaft folgende E-Mail-Adresse an: HV2014-Wirecard@computershare.de Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und sonstige Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wirecard.de (dort im Bereich 'Investor Relations' unter 'Hauptversammlung') einsehbar. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 dies entspricht 500.000 Stückaktien, vom Grundkapital erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Wirecard AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 18. Mai 2014 bis 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: Wirecard AG Vorstand (Investor Relations) Einsteinring 35 85609 Aschheim Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wirecard.de (dort im Bereich 'Investor Relations' unter 'Hauptversammlung') bekannt gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG Jeder Aktionär der Gesellschaft hat das Recht, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/ oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge sowie Anträge zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinn des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinn des § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wirecard.de (dort im Bereich 'Investor Relations' unter 'Hauptversammlung') zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 3. Juni 2014 (24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) an nachfolgend genannte Adresse Wirecard AG Investor Relations Einsteinring 35 85609 Aschheim Telefax: +49 89 4424 2626 E-Mail: hauptversammlung@wirecard.com gesandt hat und die übrigen Voraussetzungen für eine entsprechende Veröffentlichungspflicht gemäß § 126 AktG und § 127 AktG erfüllt sind. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge oder Wahlvorschläge in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt bzw. unterbreitet werden. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf ein in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Veröffentlichungen auf der Internetseite Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen nach § 124a AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wirecard.de (dort im Bereich 'Investor Relations' unter 'Hauptversammlung') zugänglich. Aschheim, im Mai 2014 Der Vorstand --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Wirecard AG Einsteinring 35 85609 Aschheim Deutschland E-Mail: thomas.stahn@wirecard.com Internet: http://www.wirecard.de/ Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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